Wann benötige ich einen Herzschrittmacher?
Ein Herzschrittmacher wird erforderlich, wenn das Herz zu
langsam schlägt. Im Alter und im Rahmen einer Reihe von Herzerkrankungen wächst
die Wahrscheinlichkeit für eine solche Störung der Erregungsbildung oder
-leitung am Herzen. Einige Patienten bemerken Symptome wie Müdigkeit, Schwindel,
Bewusstlosigkeit oder ungewohnte Kurzatmigkeit bei körperlichen Belastungen, bei
anderen Patienten fallen entsprechende Störungen zufällig bei einem Arztbesuch
auf. Ob tatsächlich eine Notwendigkeit zur Implantation eines Herzschrittmachers
besteht, entscheidet der Arzt nach einer eingehenden Untersuchung.
Was geschieht bei der Implantation eines
Herzschrittmachers?
Nach verschiedenen Voruntersuchungen wie z.B. Langzeit-EKG,
Belastungs-EKG und Ultraschall-Untersuchung des Herzens wurde ein für Sie
geeigneter Herzschrittmachertyp herausgefunden. Die Implantation eines
Herzschrittmachers zählt zu den kleineren Operationen, so können Sie nach nur
wenigen Tagen bereits das Krankenhaus wieder verlassen. Bei einigen Patienten
kann der Eingriff sogar ambulant vorgenommen werden. In aller Regel erfolgt die
Implantation unter örtlicher Betäubung, eine Vollnarkose ist nicht erforderlich.
Ernsthafte Komplikationen sind sehr selten, der Eingriff dauert normalerweise
nicht länger als eine Stunde. Ein Schrittmachersystem besteht aus drei
Hauptbestandteilen. Das Schrittmacher-Aggregat enthält einen "Mini-Computer" und
eine Batterie und wird meistens unterhalb des rechten Schlüsselbeins unter der
Haut implantiert. Die Elektroden werden durch eine Vene in das Herz eingeführt
und dort an der Innenwand des Herzens befestigt. Die Elektroden übertragen die
Stromimpulse vom Herzschrittmacher zum Herzen oder wenn Herzeigenaktivitäten
vorliegen, vom Herzen zum Herzschrittmacher. Der Schrittmacher tritt nur in
Funktion, wenn Ihr Herz zu langsam schlägt.
Wann muss ich meinen Schrittmacher vom Arzt
kontrollieren lassen?
Etwa sechs Wochen nach der Implantation sollte die erste
Nachuntersuchung erfolgen, danach sind Untersuchungen in halbjährlichen
Abständen ausreichend. Regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen sind notwendig, damit
Ihr Arzt die Funktion Ihres Herzschrittmachers genau beurteilen und frühzeitig
Veränderungen Ihres Krankheitsbildes erkennen kann. Der Herzschrittmacher kann
dann Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend neu angepasst werden, um
Ihnen die bestmögliche Therapie zu gewähren. Den Herzschrittmacherausweis, den
der behandelnde Arzt zur Untersuchung benötigt, sollten Sie ohnehin immer bei
sich tragen, damit Sie in der Situation eines Unfalls sofort entsprechend
behandelt werden können.
Neben den bereits beschriebenen Untersuchungen sollten Sie
Ihren Arzt aufsuchen, wenn Sie unter ungewöhnlich starkem Herzklopfen, Herzrasen
oder Atembeschwerden leiden sowie einen unregelmäßigen Puls bei sich
feststellen. Auch bei Schmerzen im Bereich der Implantationsstelle sollten Sie
zu Ihrem Arzt gehen. Außerdem können auch ein Anschwellen der Beine, Arme oder
Gelenke oder anhaltender Schluckauf Indizien dafür sein, dass Sie sich schnellst
möglich untersuchen lassen sollten.
Im Rahmen einer Schrittmacherkontrolle erfolgt eine
körperliche Untersuchung und die Ableitung eines EKG. Im Mittelpunkt steht die
eingehende Analyse der Schrittmacherfunktion. Dazu wird ein Programmiergerät mit
einem speziellen Programmierkopf verwendet, welcher von außen aufgelegt wird.
Mit diesem Gerät ist es auch möglich, die Arbeitsweise des Schrittmachers
optimal auf den Patienten abzustimmen.